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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ticketerwerb/Veranstaltung)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  („Agentur“, „wir“, „uns“) regeln sowohl den Erwerb von Tickets (Teil A) als auch die Bedingungen, die für Veranstaltungen gelten, die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  allein oder zusammen mit anderen Veranstalterinnen organisiert und durchführt (kurz: „veranstaltet“) (Teil B).

Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form („Kunde“, „Veranstalter“, „Verbraucher“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, „Nutzer“ etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.

Teil A Ticketerwerb

Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  vertreibt Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

Ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG (Mit-) Veranstalterin, gilt für die Veranstaltung Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gilt auch für über andere Ticketplattformen, Vorverkaufsstellen oder Vertriebspartnerinnen erworbene Tickets für von Böhm Veranstaltung(mit-) organisierte und (mit-) durchgeführte Veranstaltungen. In diesem Fall finden ggf. zusätzlich Geschäftsbedingungen der Ticketplattformen, Vorverkaufsstellen oder Vertriebspartnerinnen Anwendung.

Sofern mit den erworbenen Tickets das Recht erworben wird, Beförderungsleistungen Dritter (z.B. Verkehrsverbünde) zu nutzen, gelten für diese Beförderungsleistungen die Geschäftsbedingungen der Dritten. Wir bitten Kunden, sich bezüglich der Beförderungsleistungen mit den Geschäftsbedingungen der Dritten vertraut zu machen. Etwaige Ansprüche bezüglich der Beförderungsleistungen sind gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.

Themenübersicht Teil A

1. Geltungsbereich
2. Vertrags-Abschluss, Stornierung
3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
4. Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe
5. Upgrades und Umtausch
6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf
7. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
8. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets
9. Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

  1. GeltungsbereichFür sämtliche Verträge und erteilte Aufträge über den Erwerb von Tickets für Veranstaltungen gelten im Verhältnis zu Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Vertragsabschluss, Stornierung
    2.1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, indem er auf das Feld „Jetzt kaufen“ klickt. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt erst und ausschließlich mit der Annahme durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG in Form der Übersendung der Transaktionsnummer per E-Mail an den Kunden zustande.
    2.2. Der Kunde hat ihre Sendung nach Erhalt umgehend auf Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen werden nur angenommen, wenn sie bis maximal sieben Kalendertage nach Erhalt der Sendung oder, wenn dies früher ist, maximal zehn Kalendertage nach Versand der Sendung angenommen werden. Ticketkäufe sind hiervon ausgeschlossen(Teil A2.3). Für die Richtigkeit der im von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  genutzten Ticketshop enthaltenen Informationen Daten wird – sofern es um Veranstaltungen geht, deren (Mit-) Veranstalterin nicht Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  ist – keine Gewähr übernommen.
    2.3. Ticketkäufe sind final und können weder widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) noch zurückgegeben noch umgetauscht Das Risiko, dass ein Ticketinhaber die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Kunde bzw. Ticketinhaber.
    2.4. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer übermittelt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen von der jeweiligen Veranstalterin oder von der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die auf dem Ticket aufgedruckten Bedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.2.5. Auf das vorgenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

    2.5. Im Falle von Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung, oder sonstiger Art der Nichtdurchführung einer Veranstaltung richten sich die Ansprüche des Kunden allein nach der Vertragsbeziehung zu der jeweiligen Veranstalterin. Hat Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  die Tickets selbst als (Mit-) Veranstalterin vertrieben, richten sich die Ansprüche des Kunden insoweit nach Teil B1.1 dieser AGB.

    3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten   

    3.1. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalität möglich, per

Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express),

Klarna,

PayPal,

giropay,

Apple-Pay

Google-Pay

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  mitgeteilten Preis enthalten.

Hinweis zur Datenübermittlung bei Kreditkartentransaktionen mit Nutzung von 3D-Secure: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“) und/oder zum Schutz vor betrügerischer Verwendung von Kreditkartendaten kann das sog. 3D-Secure-Verfahren eingesetzt werden. Dabei werden Browserdaten, Kreditkartendaten, Adressdaten (Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse), sowie der Transaktionsbetrag mit Währung über die Kreditkartenorganisationen an das kartenausgebende Institut übermittelt. Diese Daten werden vom kartenausgebenden Institut dazu verwendet, das Betrugsrisiko der Transaktion zu ermitteln; in Abhängigkeit von Betrag und Prüfungsergebnis des Kreditinstituts kann eine zusätzliche Freigabe der Kreditkartentransaktion z.B. via TAN oder App erforderlich sein.

3.2. Im Falle einer Internetbestellung werden Service- und Versandkosten erhoben, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Gebühren werden dem Kunden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt. Weitere Kosten entstehen nur, wenn und soweit der Kunde Zusatzleistungen bestellt, wie z.B. eine Geschenkverpackung; diese werden zusätzlich ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

3.3. Soweit Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  die Tickets im Auftrag einer anderen Veranstalters als Vermittlerin oder Kommissionärin vertreibt, kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen der Kundin und der jeweiligen Veranstalterin zustande. Sofern der Kunde Ansprüche auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen haben sollte, kann sie sich daher hiermit allein an die jeweilige Veranstalterin halten. Service- und Versandgebühren verbleiben bei der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG, da es sich um den Ausgleich für Leistungen bzw. Aufwendungen handelt, die erbracht worden sind, auch wenn der Ticketpreis zurückerstattet wird.

4. Kein Widerrufsrecht für Ticketkäufe   

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Die Bestellung von Tickets ist eine auf einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung Erklärung, für die ein spezifischer Termin/Zeitraum vorgesehen ist. Für Festival- und Konzerttickets besteht kein Widerrufsrecht; dies schließt sämtliche Arten von Tickets, u.a. Tickets für Konzerte, Tagespässe für Festivals, und Festivalpässe inkl. Camping-/ Wohnmobilstellplätzen ein.

Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Tickets.

  1. Upgrades und Umtausch 5.1. Ein Upgrade eines bereits gekauften und durch vom Kunden bezahlten Tickets von einer Ticketkategorie in eine höherwertige Ticketkategorie ist im Falle der Möglichkeit zum Up- oder Downgrade nur möglich, wenn die höherwertige Ticketkategorie noch nicht ausverkauft ist. Die Anfrage eines Upgrades muss schriftlichen erfolgen und durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bestätigt werden. Es wird neben dem rechnerischen Aufpreis in Höhe der Differenz der beiden Tickets eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- (inkl. MwSt.) fällig.5.2. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, bereits gekaufte und durch der Kunde bezahlte Tickets in ein anderes Ticket der gleichwertigen Ticketkategorie umzutauschen. Die Anfrage eines Umtauschs muss schriftlich erfolgen und von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bestätigt werden. Im Falle eines Umtauschs fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 (inkl. MwSt.) an.6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf                       
    6.1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus den Tickets ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.’

    6.2. Ist der Kunde nicht Verbraucher, sondern Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so behält sich Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets gilt die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs einer noch offenen Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    6.3. Ein Recht zur Aufrechnung und/oder zur Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu mit Ansprüchen und/oder Rechten, die rechtskräftig festgestellt oder von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit ihr Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    6.4. Befindet sich der Kunde gegenüber der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

    6.5. Soweit Forderungen von der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG gegenüber dem Kunden nicht nur vorübergehend zu mehr als 110% besichert sind, wird die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG auf Verlangen des Kunden bis zur vorstehenden Grenze Sicherungsrechte freigeben.

  1. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

7.1. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.2. Des Weiteren haftet die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.

7.3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 7.1 oder 7.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

7.4. Sofern und soweit eine Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG nicht gemäß einer der drei vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen / -ausschlüsse dieser Ziffer 7. gelten auch für die Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  . Sie gelten auch für die Haftung von etwaigen Mit-Veranstalterinnen.

8. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets           

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.

9. Verbot der Verwendung von Tickets für                     Gewinnspiele/Verlosungen               

Der Kunde darf Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG verwenden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Für jeden Fall des Verstoßes kann Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG außerdem nach billigem Ermessen eine angemessene, von dem Kunden zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Falle eines Dauerverstoßes kann eine Vertragsstrafe wiederholt festgesetzt werden. Sonstige Ansprüche von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen           .

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung    

10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

10.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Sten, sofern der Kunde Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Sten. Soweit der Kunde seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat und kein Verbraucher ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Sten. Darüber hinaus ist Stenadl auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen der Kunde seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist im Übrigen berechtigt, der Kunden in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.

10.4. Verbraucher, d.h. natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  lautet: info@100-festival.com
  • Sofern der Kunde Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbrauchern nicht teilnimmt.

Teil B    Durchführung und Besuch von Event Agentur Böhm GmbH &        Co. KG-Veranstaltungen       

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Durchführung und den Besuch von Veranstaltungen, bei denen Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  (Mit-) Veranstalterin ist.

Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen (1.) und die Bedingungen zu Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten (2.).

Für Musikfestivals, bei denen Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  (Mit )-Veranstalterin ist, gelten zusätzlich die Hausordnung für Festivalgelände (3.), die die Veranstaltungsfläche sowie bei Open Air-Festivals die Camping- und die Wohnmobilflächen umfassen; für die Camping- und Wohnmobilflächen von Open Air-Festivals gelten ergänzend bzw. als speziellere Regelungen die unter 4. genannten Bedingungen.

Für Musikfestivals, die (auch) in geschlossenen Räumen stattfinden, gelten ergänzend bzw. als speziellere Regelung zur Hausordnung für Festivalgelände die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte/geschlossenen Räume.

Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets für eine Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  -Veranstaltung akzeptiert der Kunde die Bedingungen dieses Teil B, die für die jeweilige Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  Veranstaltung gelten (z.B. für Open Air-Festivals: Abschnitte 1 bis 4, für Festivals ohne Camping- und Wohnmobilflächen: Abschnitte 1 bis 3).

Themenübersicht Teil B         
1.    Allgemeine Bestimmungen für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltungen
2.    Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten
3.    Allgemeine Hausordnung Festivalgelände
4.    Besondere Hausordnung Camping- und Wohnmobilflächen     

  1.  Allgemeine Bestimmungen für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltungen
    1.1.    Absage / Abbruch / Unterbrechung / Verlegung1.1.1.    Veranstaltungen können – auch nachdem sie begonnen haben – abgesagt, abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf unserer Internetseite ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.1.1.2.    Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder sonstigen wesentlichen Änderungen (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer 1.1.3.) von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltungen beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber bzw. Gäste einschließlich Anreise zur Veranstaltung und Unterbringung anlässlich der Veranstaltung getroffen hat (es sei denn, es geht um eine Unterbringung auf dem Festivalgelände), erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr des Kunden; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gelten die Einschränkungen nach Teil A7 entsprechend.1.1.3.    Eine sonstige wesentliche Änderung liegt vor, wenn die Änderung die jeweilige Veranstaltung zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als ein Erwerber eines Tickets für die jeweilige Veranstaltung vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung der und die ersatzlose Streichung einzelner Künstler im bzw. aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“.

    1.1.4.    Wird eine Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt (wie in der nachfolgenden Ziffer 1.1.5 definiert) abgesagt oder verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit; der Ticketinhaber ist berechtigt, mit dem Ticket die verschobene bzw. nächstfolgende Ausgabe der jeweiligen Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltung – insb. die nächstfolgende Ausgabe eines Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Festivals – (eine nächstfolgende Ausgabe nachfolgend „Folgeveranstaltung“) zu besuchen. Die Folgeveranstaltung findet in der Regel zur gleichen Zeit im Folgejahr statt. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, späteStens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bekanntgeben; dieser Termin darf maximal 13 Monate nach dem Ende des abgesagten bzw. verschobenen Festivals liegen.

Der Ticketinhaber kann jedoch die Erstattung des auf dem Ticket abgedruckten Preises verlangen, wenn ihm der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn der Ticketinhaber im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits

  • eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung hatte, oder
  • eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschaftsdienst) hat,

oder

  • wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.

Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor dem Folgetermin bei dem Ticketinhaber die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihm den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:

  • Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung,
  • Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,
  • Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel).

Der Ticketinhaber hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  einen anderweitigen Verkauf des Tickets zu ermöglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

1.1.5.    Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.

1.1.6.    Wird eine Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie oder ähnlich ansteckender Krankheiten abgesagt, ohne dass die Absage von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  zu vertreten ist, wird Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es gelten die Bestimmungen der vorstehenden Ziffer 1.1.1. bis 1.1.5.

1.1.7.    Muss nach dem Beginn des Kartenverkaufs für eine Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltung die maximale Besucherzahlt im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie oder eine ähnlich ansteckende Krankheit beschränkt werden und übersteigt die verkaufte Anzahl an Tickets die dann zulässige Besucherzahlt, ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG berechtigt, Tickets im erforderlichen Umfang zu stornieren. Gleiches gilt für Tickets, die zu dem Besuch besonderer Bereiche (z.B. Backstage-Bereich) berechtigen. Darüber hinaus ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  in diesem Falle berechtigt, im erforderlichen Umfang Sitzplätze innerhalb derselben Preiskategorie neu zu verteilen, um z.B. notwendige Abstände zwischen den Besuchern einzuhalten, oder – ohne Aufpreis – dem Besucher einen Sitzplatz einer höheren Preiskategorie zuzuweisen oder Steh- in Sitzplätze (oder umgekehrt) umzuwandeln.

Bei Zuweisung von Sitzplätzen einer niedrigeren Preiskategorie oder Umwandlung von Sitzplätzen in Stehplätze erstattet Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG die jeweilige Preisdifferenz; der Besucher ist in diesem Falle innerhalb einer von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  angemessen zu setzenden Frist nach Zugang der Mitteilung über diese Zuweisung bzw. Umwandlung zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, worauf Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  in der Mitteilung ausdrücklich hinweisen wird.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG wird mittels eines angemessenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens bestimmten, welche Tickets storniert oder umgewandelt werden und wie eine ggf. vorzunehmende Neuverteilung von Tickets erfolgt.

1.1.8.    Für stornierte Tickets erhält der Besucher den auf dem Ticket aufgedruckten Preis erstattet oder, nach Wahl von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG , einen entsprechenden Wertgutschein, wenn Veranstalter aufgrund Gesetzes für diesen Fall zu einer Ausgabe von Gutscheinen berechtigt ist. Weitergehende Ansprüche auf Entschädigung oder Aufwendungsersatz (z.B. in Bezug auf Stornokosten für Anreise oder Hotelbuchungen) bestehen nicht. Es gelten im Übrigen die Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in Teil A7.

1.1.9.    Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

1.2.    Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  und etwaigen Mit-Veranstalterinnen

Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, es geht um

  • Schäden, die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Fällen von (leichter oder einfacher) Fahrlässigkeit von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie
  • die leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  ; dies sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Gäste regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.

In Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich der Gäste zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten auch für die Haftung von eventuellen Mitveranstaltern.

1.3.    Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen     

Bei Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Veranstaltungen sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen; bei Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals gilt dies für die Veranstaltungsflächen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekordern und Diktiergeräten. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist berechtigt, GäSten den Zutritt zur jeweiligen Veranstaltungsstätte zu verweigern, sofern sie nicht bereit sind, die Geräte an einem Einlassbereich abzugeben. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren. Gäste können die Gegenstände entweder in den Schließfächern im Eingangsbereich oder in ihren Kfz deponieren. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass an einem Einlassbereich ggf. Schließfächer zur Verfügung stehen oder dafür, dass vorhandene Schließfächer frei sind. Für die Nutzung etwaig vorhandener Schließfächer ist ein Entgelt zu zahlen. Ansprüche gegen Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  wegen einer unbefugten Entwendung der Geräte aus den Schließfächern sind ausgeschlossen, sofern Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG . Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

1.4.    Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen 

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG wird Veranstaltungen filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte – bei Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals umfasst dies die Veranstaltungsgelände – willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.

1.5.    Ausschluss von Gästen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste in der Veranstaltungsstätte – bei Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Festivals umfasst dies die Veranstaltungsgelände – Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  berechtigt, sie umgehend von der Veranstaltung auszuschließen. Macht Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG Gebrauch von diesem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. die Veranstaltungsbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

1.6.    Hörschäden      

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

1.7.    Schäden im Zusammenhang mit Krafträdern

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG haftet für Schäden im Zusammenhang mit motorbetrieben Fahrzeugen nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Die Benutzung von Krafträdern ist nur auf den dafür gekennzeichneten und abgesperrten Bereichen erlaubt. Bei der Benutzung von Krafträdern und dem Aufenthalt in diesem Bereich gilt eine strenge Helmpflicht. Die Benutzung von Krafträdern bzw. allgemein motorbetriebenen Vehikeln außerhalb der abgesperrten Zonen ist verboten.

1.7.    Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG – Festivals: (Wieder-) Betreten eines Festivalgeländes          

Beim erstmaligen Betreten eines Festivalgeländes werden die Tickets komplett entwertet und den GäSten wird ein Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen”) angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonSten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

1.8.   Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Festivals: Sicherheitskontrollen        

Beim Einlass auf ein Festivalgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG eingesetzten Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst („Ordnungsdienst“) statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen etc.) dürfen nicht mit auf Festivalgelände gebracht und dort nicht mit sich geführt werden. Eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände pro Bereich eines Festivalgeländes (Veranstaltungsfläche, ggf. Camping-, Wohnmobil- und Parkflächen) ist auf der Internetseite von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG einsehbar. Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitführens eines oder mehrerer dieser Gegenstände kann dazu führen, dass Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG den Zutritt zum Festivalgelände verweigert, sofern Gäste nicht bereit sind, den oder die Gegenstände an der Einlasskontrolle zum Festivalgelände abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereitzuerklären, dass die Gegenstände entsorgt werden. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es besteht keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.

Es ist untersagt, verbotene Gegenstände in den Schließfächern im Eingangsbereich eines Festivalgeländes zu deponieren.

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen.
Der Ordnungsdienst ist auch berechtigt, beim Betreten unterschiedlicher Flächen eines Festivalgeländes, z.B. von Campingflächen auf Veranstaltungsflächen, eine zusätzliche Sicherheitskontrolle durchzuführen.

1.9.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG -Festivals:             Zutrittsberechtigung / „Armband“     

Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG (https://100-festival.com)

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben dieser Allgemeinen Bestimmungen oder der Hausordnung für die Veranstaltungsgelände, ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG berechtigt, die Veranstaltungbändchen gegen ein „gelbes Band“ austauschen. Gäste mit „gelbem Band“ haben die Veranstaltungsgelände zu verlassen und dürfen es erst wieder am darauffolgenden Kalendertag betreten, wenn sie ein Gespräch mit dem Ordnungsdienst geführt haben und dieser zu dem Ergebnis kommt, dass die Gäste geläutert sind und nunmehr die Allgemeinen Bestimmungen und die Hausordnung respektieren werden. Wird gegen Gäste ein zweites Mal ein „gelbes Band“ verhängt, so steht es Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG frei, sie dauerhaft von dem Betreten des Festivalgeländes auszuschließen. In keinem der vorgenannten Fälle erfolgt eine Erstattung des Eintrittspreises.

1.10.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KGFestivals: Verlust des Festivalbändchens

Bei Verlust des Festivalbändchens, den Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG  nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.

1.11.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Camping und Nutzung der Campingfläche

Das Campen ist nur auf den als solchen ausgewiesenen Campingflächen gestattet. Camping auf nicht als hierfür ausgewiesenen Flächen, insbesondere auf den Veranstaltungsflächen, ist untersagt. Wildes Campen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG behält sich vor, nicht sämtliche Campingflächen gleichzeitig zu öffnen, sondern Campingflächen bereichsweise nach Bedarf und schrittweise zu öffnen.

Der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG (https://100-festival.com) kann entnommen werden, wie lange die Campingfläche geöffnet sein wird. Gäste haben bei Schließung der Campingfläche die von ihnen genutzte Fläche zu räumen. Befinden sich nach der Schließung der Campingfläche noch Gegenstände der Gäste auf der Campingfläche, ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG berechtigt, diese zu entsorgen. Eine Verpflichtung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG, Gegenstände, die sich nach Schließung der Campingfläche noch auf dieser befinden, aufzubewahren, besteht nicht.

Beim Campen sind Umweltschutz, die Grundsätze der Müllvermeidung und der korrekten Abfallbeseitigung sind zu beachten. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen ist auf dem gesamten Festivalgelände und insbesondere auf Camping- und Wohnmobilflächen wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.12.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Anreise der Gäste, Parken, Abschleppen, Zuteilung von Flächen bei Festivals

Gäste sind für ihre Anreise zu einer Veranstaltung selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass Park- und Campingflächen getrennt sind.

Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Camping- und/oder Wohnmobilplatzes. Eine Zuteilung von Park-, Camping- und Wohnmobilplätzen erfolgt durch den Ordnungsdienst. Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Wir bieten keinen Abschleppservice an, können aber auf Anfrage den Kontakt zu einem für Gäste kostenfreien Abschlepper herstellen. Aus Sicherheitsgründen wird der Kontakt zu einem kostenfreien Abschlepper nur bei Tageslicht hergestellt. Für die Auswahl der Abschlepper übernimmt Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG keine Haftung, insbesondere gewährleistet sie nicht, dass es sich um ein zugelassenes Abschleppunternehmen handelt. Gäste sind verpflichtet, sich eigenständig um das Abschleppen ihrer Fahrzeuge zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr der Gäste, auch wenn Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG den Kontakt hergestellt hat. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.

Es gelten jeweils ergänzend die auf der jeweiligen Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG (https://100-festival.com) publizierten Park- und Campinghinweise; den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist auch insoweit Folge zu leiSten.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.13.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Nutzung von Campingflächen  
Für als Wohnmobilflächen ausgewiesene Teile des Festivalgeländes „Wohnmobil Park“ gilt zusätzlich Folgendes: Auf Wohnmobilflächen ist es erlaubt, in bestimmten Fahrzeugen zu übernachten. Welche Fahrzeuge für die Zufahrt und die Übernachtung auf Wohnmobilflächen zugelassen sind, ist auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG abrufbar. Die Zufahrt und das Abstellen von Fahrzeugen setzt voraus, dass ein gültiges Wohnmobil-Ticket erworben wurde und eine Wohnmobil-Plakette mit eingetragener Handynummer der Erwerberin des Wohnmobil-Tickets gut sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs angebracht ist. Das Campen in Zelten ist auf Wohnmobilflächen nicht gestattet.

Da beim Erwerb des Wohnmobil-Tickets keine Prüfung des genutzten Fahrzeugs vorgenommen werden kann, behält sich Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG vor, Fahrzeugen, die den vorgenannten Bedingungen nicht entsprechen, die Zufahrt zu Wohnmobilflächen zu verweigern. Eine Erstattung des bereits entrichteten Entgelts für das Wohnmobil-Ticket ist ausgeschlossen; die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen liegt in der alleinigen Verantwortung der Inhaberin des Wohnmobil-Tickets. Gleiches gilt für die laufende Kontrolle auf die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen während des Parkens durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG

Das entrichtete Entgelt für die Nutzung von Wohnmobilflächen stellt lediglich das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Parkraums dar. Es beinhaltet bzw. begründet weder Be- oder Überwachungsleistungen von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen gelten die Regelungen der Hausordnung (Ziffern 3. und 4.).

1.14.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu Bereichen eines Festivalgeländes mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.
1.15.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Sperrung /       Räumung von Flächen           

Aus Sicherheitsgründen ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG berechtigt, einzelne Park-, Camping- und Wohnmobilflächen oder sonstige Bereiche eines Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

1.16.    Für Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG-Festivals: Verbot des gewerblichen Pfandsammelns / Verbot gewerblicher Verkaufsstellen

Es ist untersagt, Wertstoffe (z.B. Flaschen oder Dosen), deren Rückgabe mit der Auszahlung eines Pfandgeldes verbunden ist, zum Zwecke der Generierung von Einnahmen zu sammeln. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG behält sich vor, Gäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, von dem Besuch des Festivalgeländes auszuschließen und die gesammelten Wertstoffe zu konfiszieren.

Ferner ist es untersagt, ohne Zustimmung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG Verkaufsstellen zu betreiben. Eine Zustimmung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG kann vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt werden. Der Betrieb nicht genehmigter Verkaufsstellen kann zum sofortigen Ausschluss von dem Festival führen. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG behält sich zudem vor, die zum Kauf angebotenen Waren zu konfiszieren und erst nach dem Ende des Festivals zurückzugeben.

1.17.    Witterungseinflüsse / Passende Kleidung und Schuhwerk   

Veranstaltungen, insb. Open Air-Veranstaltungen, finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Gäste die Veranstaltung jederzeit abzusagen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Es gilt dann die Regelung in Ziffer 1.1.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass Gäste der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk zu tragen haben. Veranstaltungen können auf Naturflächen stattfinden, diese erfahrungsgemäß uneben sind. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit, der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen witterungsbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.

1.18.    Aushänge / Anweisungen      

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstes vor Ort sowie aktuelle Hinweise auf der Internetseite von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG.

1.19.    Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand,   außergerichtliche Streitbeilegung     

1.19.1.    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

1.19.2.    Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Sten, sofern der Kunde Unternehmerin, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.19.3.    Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Wohnsitz (z.B. Hauptsitz, Hauptverwaltung, Hauptniederlassung etc.) in Deutschland, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Sten. Sofern der Kunde ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat und keine Verbraucherin ist, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für derartige (sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende) Streitigkeiten ebenfalls Sten. Darüber hinaus ist Hamburg auch für alle anderen Fälle derartiger Streitigkeiten, in denen der Kunde ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hat, ausschließlicher Gerichtsstand. Jedoch sind die vorstehenden Gerichtsstände nur insoweit ausschließlich, als nicht gesetzlich zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist im Übrigen berechtigt, Kunden in jedem Fall auch an deren allgemeinen Gerichtsstand oder an einem anderen national oder international gegebenen Gerichtsstand zu verklagen.

1.19.4.    Verbraucher, d.h. natürliche Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Europäische Kommission stellt ab seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG lautet: info@100-festival.com
  • Sofern der Kunde Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbrauchern nicht teilnimmt.
  1.  Maßnahmen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten 2.1.    Sicherheits- und Gesundheitskontrollen bei Einlass / Ausschluss von der Veranstaltung     2.1.1.    Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG behält sich vor, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ähnlich ansteckende Krankheiten im angemessenen Umfang die Übermittlung bzw. Angabe personenbezogener Daten zur Infektionsprävention sowie zur Kontaktverfolgung, den Nachweis über die Durchführung angemessener Infektionsschutzmaßnahmen (Testungen und/oder Immunisierungsnachweise) sowie die Mitwirkung an angemessen Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) zu verlangen.2.1.2.    Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist berechtigt, Besuchern den Zutritt zu einer Veranstaltung zu verweigern sowie Besucher vom weiteren Verbleib bei einer Veranstaltung auszuschließen, wenn der Besucher:
    a.    von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangte personenbezogene Daten, insbesondere von Gesundheitsdaten (hierzu können insb. gehören Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Erklärungen zum aktuellen Gesundheitszustand in Bezug auf COVID 19 bzw. die jeweilige ähnliche ansteckende Krankheit, und Aufenthalt in sog. Risiko- oder Virusvariantengebieten) vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung nicht mitteilt; Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist – unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Datenschutzrechts – berechtigt, diese Daten an die zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsbehörden) zu übermitteln; oder

    b.    keinen Nachweis über die Durchführung von auf Basis der vorstehenden Ziffer 2.1.1. verlangter Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. einen tagesaktuellen negativen Test auf das Coronavirus oder einen geeigneten Immunisierungsnachweis (z.B. Nachweis einer abgeschlossenen Impfreihe oder einer vollständig ausgeheilten Infektion mit dem Coronavirus einschließlich ggf. erforderlicher Nachimpfungen) als auch ggf. beides (d.h. negatives Testergebnis und Immunisierungsnachweis), vorlegt; oder

    c.    sich in den letzten zwei Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung mit dem Coronavirus infiziert hat, mit einer Infizierten Kontakt hatte oder sich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat und nicht nachweislich die gesetzlich oder behördlich angeordneten oder sonst für eine Infektionsprävention erforderlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, Testungen) eingehalten hat; oder

    d.    eine erhöhte Körpertemperatur, Atemwegssymptome, Einschränkungen des Geruchs- und Geschmackssinns oder sonstige typische Zeichen einer Infektion mit dem Coronavirus aufweist, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass von der Besucherin ein Gesundheitsrisiko ausgeht; oder

    e.    sich weigert, ihre Körpertemperatur messen zu lassen, oder die Teilnahme an anderen angemessenen Gesundheitskontrollen verweigert;

    sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss von der Veranstaltung nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen Buchstaben a. bis e. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie oder von der ähnlich ansteckendenden Krankheit ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

    2.1.3.    Macht Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG von einem Recht nach vorstehender Ziffer 2.1.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

    2.2.    Präventionsmaßnahmen und Anordnungen während der Veranstaltung

2.2.1.    Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist berechtigt, weitere angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und Verhaltensregeln vorzuschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zu entsprechen. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist z.B. berechtigt, anzuordnen:

a.    Tragen von medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen (z.B. FFP2-Masken) vor und innerhalb der Veranstaltungsstätte;

b.    Einhaltung von Hygieneregeln (z.B. Abstandsgebote, Desinfektionsmaßnahmen) und Befolgen eines Schutz- und/oder Hygienekonzepts;

c.    Mitwirkung an Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Messung der Körpertemperatur oder Teilnahme an Schnelltests zum Nachweis bzw. Ausschluss von infektiösen Krankheiten (z.B. COVID-19 und ähnlich ansteckende Krankheiten);

d.    Vorlage von sonstigen Belegen und Nachweisen, die aus sicherheits- oder gesundheitsbezogenen Aspekten angemessen sind.

2.2.2.    Die Besucher haben den Anordnungen von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG sowie den diesbezüglichen Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leiSten. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ist berechtigt, den Besuch der jeweiligen Veranstaltung oder den Verbleib auf dem Festivalgelände davon abhängig machen, dass ihre Anordnungen und Anweisungen befolgt werden, sofern die Verweigerung des Zutritts zum bzw. der Ausschluss vom Festivalgelände nicht im Einzelfall unverhältnismäßig ist und die Maßnahmen unter den obigen der vorstehenden Ziffer 2.2.1. nach der vorzunehmenden Prognose im Hinblick auf die von der COVID-19-Pandemie ausgehenden Gesundheitsgefahren nicht unangemessen erscheinen.

2.2.3.    Macht Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG von ihrem Recht nach vorstehender Ziffer 2.2.2. Gebrauch, ist ein Anspruch auf (erneuten) Einlass ebenso wie auf Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.

2.3.    Verbleibende Infektionsrisiken

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller angemessenen Hygienemaßnahmen eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

3.    Allgemeine Hausordnung Festivalgelände         

Mit dem Betreten des jeweiligen Festivalgeländes akzeptieren Gäste die Geltung der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände. Ein Festivalgelände umfasst Veranstaltungsflächen, Parkflächen, Campingflächen und Wohnmobilflächen sowie angrenzende oder in der Nähe liegende Flächen, die Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG z.B. für den Einlass oder für die Ausgabe von Festivalbändchen nutzt.

  • Veranstaltungsflächen umfassen die Flächen eines Festivalgeländes, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für den VIP-Bereich benutzt werden, und die nicht für Camping, Wohnmobile oder Parken genutzt werden dürfen (jeweils einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege); Veranstaltungsgelände sind mit einem Zaun umfriedet.
  • Parkflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.
  • Campingflächen umfassen alle Flächen, die für Camping oder VIP-Camping sowie für Resort-/ Komfortcamping genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.
  • Wohnmobilflächen umfassen alle Flächen, die für das Abstellen von und das Übernachten in Kraftfahrzeugen genutzt werden dürfen, einschließlich der auf diesen Flächen befindlichen Wege.

Mit dem Betreten der jeweiligen Flächen des Festivalgeländes akzeptiert der Kunde die Geltung der jeweiligen besonderen Hausordnung für die jeweiligen Flächen, die ergänzend zur allgemeinen Hausordnung gelten bzw. speziellere Bestimmungen zur allgemeinen Hausordnung treffen.

3.1.    Anordnungen des Ordnungsdienstes  

Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten.

3.2.    Betreten des Festivalgeländes 

Das Betreten des Festivalgeländes ist nur mit einem ordnungsgemäß angelegten und mit Originalverschluss versehenen Bändchen erlaubt.

Für das Betreten von Veranstaltungsflächen innerhalb des Festivalgeländes gilt zusätzlich Folgendes: Auf den Veranstaltungsflächen gibt es koStenfrei nutzbare Trinkwasserzapfstellen. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke auf die Veranstaltungsflächen mitzubringen. In welcher Form und Größenordnung die Mitnahme von Trinkbehältnissen von Camping- und Wohnmobilflächen auf Veranstaltungsflächen gestattet ist, wird rechtzeitig vor der Veranstaltung auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bekannt gegeben.

3.3.    Kein Eintritt für auffällige Gäste          

Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige Gäste haben auch mit einem ordnungsgemäß an-gelegten und unbeschädigten Bändchen keinen Anspruch auf Zutritt zum Festivalgelände. Der Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals ist Folge zu leiSten.

3.4.    Fluchtwege       

Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

3.5.    Keine Tiere       

Auf dem Festivalgelände ist es nicht gestattet, Tiere mit sich zu führen.

3.6.    Haftung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bei Diebstahl etc. / Schließfächer          

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG haftet nur in den Grenzen von Teil A Ziffer 7. für Schäden und Verluste, die GäSten durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder ähnliche Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können im Eingangsbereich von Veranstaltungsflächen koStenpflichtig in Schließfächern deponiert werden. Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein von Schließfächern. Gäste haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Schließfaches.

3.7.    Umgang mit Abfällen    

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Mülltonnen und -container zu entsorgen.

3.8.    Nutzung der Toiletten   

Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

3.9.    Vandalismus     

Mutwillige Beschädigungen (inkl. erheblicher und nicht nur vorübergehende Veränderungen des Erscheinungsbildes, z.B. durch Graffitis) jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden von der Veranstalterin zur Anzeige gebracht.

3.10.    Naturflächen / Naturschutzgebiet      

Die Veranstaltunggelände befindet sich auf oder in der Nähe von geschützten Naturflächen. Es ist strengStens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten
aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören.

3.11.    Verbot des Betretens bestimmter Flächen    

Das Betreten von Wallanlagen, das Erklettern von Zäunen, LichtmaSten, Gebäuden, StromkäSten, Sanitär-stationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen ist verboten.

3.12.    Aufenthalt ohne Berechtigung auf dem Festivalgelände

Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

3.13.    Gebot der Rücksichtnahme / Verbot rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie entsprechender Bekleidung, Abzeichen, Fahnen etc.

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalgästen zu üben.

Die Kundgabe beleidigender, sexistischer, rassistischer, verfassungsfeindlicher und erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit beleidigenden, sexistischen, rassistischen, verfassungsfeindlichen und erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen (einschließlich Symbolen von und erkennbarer Bezugnahmen auf verfassungsfeindliche Organisationen) sowie das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. ist untersagt.

3.14.    Verbot der Gefährdung anderer Gäste           

Jede Gefährdung anderer Gäste – insbesondere durch Crowdsurfing oder durch Abbrennen von Pyro-technik (u.a. Feuerwerkskörper, Bengalische Feuer) – ist strengStens untersagt. Brennen Gäste Pyrotechnik ab, wird Anzeige erstattet.

3.15.    Ausschluss vom Festivalgelände      

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, jede Nichtbefolgung dieser Hausordnung mit einem „gelben Band“ (s. Ziffer 1.9.) oder, je nach Schwere der Nichtbefolgung, mit dem sofortigen Ausschluss vom Festivalgelände zu ahnden.

Der Ausschluss führt dazu, dass ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen ist.

4.    Zusätzliche Hausordnung Camping- und Wohnmobilflächen

Mit dem Betreten von Campingflächen bzw. dem Betreten oder Befahren von Wohnmobilflächen akzeptieren Gäste der Hausordnung Camping- und Wohnmobilflächen, die in Ergänzung zur allgemeinen Hausordnung Festivalgelände gilt bzw. insoweit sie der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände widerspricht, der allgemeinen Hausordnung Festivalgelände vorgeht. Soweit nicht explizit vermerkt, gelten die nachstehenden Regeln für Camping- und Wohnmobilflächen.

4.1.    Größe der Stellplätze    

Es gibt eine zulässige Stellfläche pro Person (bzw. Zelt bzw. Wohnmobil), die je nach Ausgabe des Festivals variiert. Die aktuell zulässige Stellfläche ist auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG ausgewiesen.

4.2.    Für Campingflächen: Gepäcktransport

Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- auf Campingflächen transportiert werden; die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf Campingflächen ist nicht gestattet.

4.3.    Betrieb von Tonanlagen           

Der Betrieb von Tonanlagen auf Camping- und Wohnmobilflächen ist während der Tageszeit gestattet; zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während der Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Tonanlagen nicht gestattet. Üblicherweise gilt der Zeitraum zwischen 2.00 Uhr und 8.00 Uhr als Ruhezeit in der Nacht. Tages- und Nachtruhezeit können bei den einzelnen Festivals variieren; eine kürzere oder längere Nachtruhezeit wird auf der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bekanntgegeben.

4.4.    Verbot von Abgrenzungen / Löchern   

Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- und Wohnmobilflächen gegraben werden.

4.5.    Rettungswege  

Unbedingt zu beachten sind die auf dem Boden markierten Rettungswege. Sie sind unter allen Umständen freizuhalten. Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden.

4.6.    Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer          
Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

Bestimmte Gas-Kochgeräte sind gestattet, sie müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und Deutschen und/oder Europäischen Normen (wie z.B. DIN oder EN) entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventil-kartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden.

4.7.    Grillen   

Grillen ist zulässig mit Einweg- und Dreibein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.

Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.

4.8.    Müllentsorgung

An den Ausgabestellen für die Bändchen erhalten Gäste nach Anlegen des Festivalbändchens einen Müllsack.

Während des Festivals sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (solange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungsdienstpersonal verteilt.

4.9.    Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen          

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen der Camping- und Wohnmobilflächen sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.

Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt.

Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

4.10.    Rauchverbot   

Das Rauchen in Waldgebieten und in geschlossenen Gebäuden und Zelten ist nicht gestattet.

4.11.    Abreise / Reinigung    

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss (Tag und Uhrzeit werden auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bekanntgegeben) erfolgen. Befinden sich nach der Schließung der Camping- und Wohnmobilflächen noch Gegenstände von GäSten auf den Camping- und Wohnmobilflächen, ist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.

4.11.1.    Wird die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen, nachdem Gäste die Camping- oder Wohnmobilfläche betreten bzw. befahren haben, gilt das Vorstehende; Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG wird den Gästen eine angemessene Frist setzen.

4.12.    Sonstige Anweisungen / Hinweise     

Ergänzend zur (allgemeinen und zusätzlichen) Hausordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungsdienstpersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG

Stand: 28.12.2022

Bedingungen der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG für die Benutzung von Zeltunterkünften 

1.    Geltungsbereich und Vertragspartner    

Diese Bedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG für die Vermietung von Zeltunterkünften durch Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG zum Zwecke der Übernachtung im Campingbereich der Campingflächen.

Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verwenderin, die jeweilige Kundschaft als Nutzer bezeichnet.

Es ist zwischen dem allgemeinen und dem sog. „wilden“ Campingplatz zu unterscheiden. Auf wem wilden Campingplatz ist es möglich, mit leichten Kraftfahrräder zu fahren.

  1.  Angebot und Vertragsschluss Zeltunterkünfte sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Mit Erwerb des Veranstaltungstickets hat der Nutzer das Recht, sich auf dem Campingplatz aufzuhalten und dort in einem selbst mitgebrachten Zelt zu übernachten. Für den „wilden“ Campingplatz wird vor Ort eine Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben, die in bar zu entrichten ist.

Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten. Mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilte Informationen zu dem Angebot auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind die vor Ort vorgefundenen Umstände.

3.    Ticket (Bestätigung des Mietvertrages über die Zeltunterkunft)

Das per Post oder E-Mail zugesandte Veranstaltungsticket stellt die Einlassberechtigung zum Campingbereich der Campingflächen dar und berechtigt zur zeitweisen Nutzung eines Zeltplatzes.

  1.  Kaution Für die Nutzung der Zeltunterkunft wird eine Kaution in Höhe von € 150,- pro Zeltunterkunft erhoben, die vor dem Check-In in bar entrichtet werden muss. Die Kaution wird bei Abreise gegen Aushändigung der Quittung in bar zurückerstattet.
  2.  Check-In Der Nutzer kann sich vor Ort entscheiden, welchen Campingplatz er nutzen möchte. Er hat sich dann jeweils an das dort befindliche Personal der Veranstalterin zu wenden. Bei dieser hat er die Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten („wilder“ Campingplatz). Gegen Zahlung des Betrages in Höhe von 5,00 € wird dem Besucher ein Sicherheitshelm ausgehändigt. Dieser ist bei dem Aufenthalt auf dem „wilden“ Campingplatz zwingend zu tragen.

Für beide Campingplätze wird direkt am Campingplatz die Kautionsgebühr in bar gegen Aushändigung einer Quittung erhoben.

Wir weisen darauf hin, dass Gäste, die eine Zeltunterkunft nutzen, der gesetzlichen Meldepflicht nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz unterliegen.

6.    Nutzung der Zeltunterkunft und des Inventars / Nutzungsdauer

Die Zeltunterkunft wird für maximal vier Übernachtungen ab Beginn des Festivals überlassen. Am Anreisetag kann der Nutzer die Zeltunterkunft frühestens zur offiziellen Öffnung der Campingflächen beziehen, die auf der Internetseite der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG bekanntgegeben wird. Am Abreisetag ist die Zeltunterkunft bis spätestens 12:00 Uhr zur Verfügung zu stellen      .

Während der Mietzeit an der Zeltunterkunft oder dem Inventar der Veranstalterin entstandene Schäden sind durch den Nutzer zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, unabhängig von ihrem Verschulden und auch wenn der Preis die Höhe der Kaution nach vorstehender Ziffer 6 übersteigt. Der Nutzer haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind witterungstypische Verschmutzungen und Schäden, die weder von der Mieterin noch von anderen Personen zu vertreten sind, wie z.B. durch Gewitter oder Hagel.

  1.  Hausordnung / Fristlose Kündigung Wir weisen darauf hin, dass für die Campingbereiche eine Hausordnung gilt, die hier abrufbar ist.Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei vertragswidrigem Gebrauch der Zeltunterkunft wie, insb. aber nicht ausschließlich durch Untervermietung oder durch mutwillige Beschädigungen der Zeltunterkunft oder des Inventars kann der Vertrag von der Vermieterin fristlos gekündigt werden, wenn ihr eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.10.    Haftung der Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG      

    Die Verwenderin haftet für Verlust oder Beschädigung der von den Nutzern und mitreisenden Personen eingebrachten Sachen gemäß der gesetzlichen Regelungen der §§ 701 ff. BGB.
    Im Übrigen ist die vertragliche und gesetzliche Haftung der Vermieterin für Schäden gleich welcher Art ausgeschlossen, es sei denn, es geht um

  • Schäden, die die Verwenderin vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • leichte oder einfache Fahrlässigkeit der Verwenderin für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen; sowie
  • leichte oder einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Verwenderin. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen leichter oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Verwenderin – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Verwenderin bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Verwenderin für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Verwenderin. Sie gelten auch für etwaige Mit-Veranstalterinnen der Verwenderin.

  1.  Rechtsbeziehung Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.Verbraucherinnen, d.h. alle natürlichen Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können werden auf Folgendes hingewiesen:
  • Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG lautet: info@100-festival.com
  • Sofern der Kunde Tickets nicht über das Internet erworben haben, weist Event Agentur Böhm GmbH & Co. KG darauf hin, dass sie an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Auseinandersetzungen mit Verbraucherinnen nicht teilnimmt.

Stand: 28.12.2022